Regelung der 5-km-Zone für Hängegleiter
Um die Aktivitäten der Freizeitfliegerei zu fördern, beschränken die Eigentümer des Flugplatzes Courtelary LSZJ, die Segelfluggruppe Biel und die Groupe de vol à voile Courtelary die Flugverbotszone innerhalb der 5-km-Sperrzone um LSZJ auf den roten Sektor, wie er auf der untenstehenden Karte eingezeichnet ist:
Sperrzone
Folgende Punkte müssen beachtet werden:
- Der Startplatz CERNIL und der Landeplatz in CORGEMONT werden zur Benützung freigegeben;
- Die Flugverbotszone ist vertikal beschränkt auf 1’200 m / 3’940 ft AMSL;
- Die Amtlichen Veröffentlichungen wie VAC-Karte, AD-Info und NOTAM sind weiterhin uneingeschränkt gültig;
- Die Verwendung eines FLARM innerhalb der 5 km-Zone wird auch für Hängegleiterpilot/innen dringend empfohlen;
- Starke Hängegleiteraktivitäten in der Region (Wettbewerbe, Meetings etc.) sind dem Flugplatzleiter per E-Mail anzukündigen: flugplatzleiter@lszj.ch;
- Verstösse werden dem SHV und dem BAZL gemeldet;
Diese Regelung kann jederzeit und ohne Vorankündigung durch den Flugplatzleiter widerrufen werden.
Die Koordinaten der Sperrzone sind wie folgt:
47°9.385N / 7°2.273E
47°9.732N / 7°1.909E
47°10.406N / 7°1.618E
47°12.292N / 7°7.677E
47°12.346N / 7°8.893E
47°11.753N / 7°9.188E
47°11.442N / 7°8.126E
47°11.224N / 7°8.146E